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Fundsmith SICAV – Fundsmith Equity Fund
€67.62 T Class Acc, 12 Feb. 25

Die auf dieser Website verwendeten Begriffe in Großbuchstaben haben dieselbe Bedeutung wie im Verkaufsprospekt der Fundsmith SICAV.

Anteilseignerrechte

Wenn Sie Anteilseigner eines Teilfonds der SICAV sind und diese Anteile in Ihrem Namen im entsprechenden Anteilseignerregister eingetragen sind, haben Sie als Anteilseigner bestimmte Rechte, die Sie ausüben können. Dies kann Rechte auf von der SICAV erklärte Dividenden oder auf einen Anteil des Nettoerlöses bei der Liquidation der SICAV umfassen.

Die SICAV weist die Anleger darauf hin, dass jeder Anleger seine Anlegerrechte direkt gegenüber der SICAV, insbesondere das Recht zur Teilnahme an Hauptversammlungen der Anteilseigner, nur dann in vollem Umfang ausüben kann, wenn der Anleger selbst und in seinem eigenen Namen im Anteilseignerregister der SICAV eingetragen ist. In Fällen, in denen ein Anleger über einen Vermittler in die SICAV investiert, der in seinem eigenen Namen, aber im Auftrag des Anlegers in die SICAV investiert, ist es für den Anleger möglicherweise nicht immer möglich, (i) bestimmte Anteilseignerrechte direkt gegen die SICAV auszuüben oder (ii) bei Berechnungsfehlern des Nettoinventarwerts und/oder Nichteinhaltung der Anlageregeln und/oder anderen Fehlern auf Ebene eines Teilfonds direkt von der SICAV entschädigt zu werden. Anlegern wird empfohlen, sich über ihre Rechte beraten zu lassen.

Weitere Einzelheiten zu den Rechten der Anteilseigner sind im Verkaufsprospekt und in der Satzung der SICAV enthalten.

Anlegerrechte aus Ihrem Vertrag mit der SICAV

Als Anleger in der SICAV können Sie, je nachdem, wie Sie investiert haben, bestimmte Anlegerrechte haben, die sich aus dem Vertrag zwischen Ihnen und der SICAV ergeben.

Weitere Einzelheiten zu diesen Rechten finden Sie insbesondere im Verkaufsprospekt und in den Vertragsunterlagen, die Sie ausgefüllt haben, um Ihre Anlage in die SICAV zu tätigen.

Zusätzliche Anlegerrechte aufgrund lokaler Gesetze

Je nachdem, wie Sie in die SICAV investiert haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen bestimmten inländischen Schutz und auf Schadenersatzansprüche, die sich aus Ihrer lokalen Gesetzgebung ergeben. Weitere Informationen zu diesen Rechten finden Sie gegebenenfalls auf Ihrer lokalen Website zur Anlegerentschädigung.

Beschwerdebearbeitung

Informationen über die Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden potenzieller Anleger und/oder Anteiseigner sind auf Anfrage beim Administrator oder der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Kollektiver Rechtsschutz

Wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie einen Schaden erlitten haben, haben Sie möglicherweise das Recht, einen kollektiven Rechtsschutz über einen Mechanismus für kollektiven Rechtsschutz zu erwirken, der in Ihrer lokalen Gerichtsbarkeit zur Verfügung gestellt wurde. Die Verfügbarkeit des Zugangs zu einem lokalen kollektiven Rechtsschutzmechanismus hängt von der Gerichtsbarkeit ab, in der Sie ansässig sind, vom Ort des Vertrags mit der SICAV und davon, wie Sie in die SICAV investiert haben. Weitere Informationen zu diesen Rechten finden Sie auf der Website Ihrer örtlichen Aufsichtsbehörde.

Die Europäische Union hat Rechtsvorschriften eingeführt, um die Fähigkeit der Verbraucher zu unterstützen, in der gesamten EU repräsentative Maßnahmen zu ergreifen. Die Richtlinie (EU) 2020/1828 vom 25. November 2020 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher sollte von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union grundsätzlich bis spätestens 25. Dezember 2022 in lokales Recht umgesetzt werden und die Bestimmungen hätten ab 25. Juni 2023 gelten sollen. Dieser kollektive Rechtsschutzmechanismus wurde jedoch noch nicht in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union umgesetzt. Luxemburg hat die Richtlinie (EU) 2020/1828 noch nicht umgesetzt.

Wir werden diese Zusammenfassung zu gegebener Zeit mit weiteren Rechten aktualisieren.